Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrgemeinde, noch vor dem Pfarrgemeinderat.
Zu den Aufgaben gehören die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes, sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, z. B. in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils vier Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
Mitglieder
Pfarrer Stephan Höne |
Josef Hesse |
Wilhelm Höwelhans |
Andreas Laumann |
Werner Pabst |
Norbert Siemann |
Constance Uhlenhake |
Besondere Aufgaben und Ausschüsse
Vorsitzender: Pfarrer Stephan Höne
Stellvertretener Vorsitzender:
Rendant: Hubert Nüvemann, Alexandra Niermann (zuständig für die Kindertagesstätte)
Schriftführer:
Finanzausschuss:
Bau-Ausschuss:
Friedhof-Ausschuss:
Kindergarten-Ausschuss:
AG U6:
Vertreter des PGR im KV:
Vertreter des KV im PGR:
Beiträge zum Thema
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